Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
Kontakt
- Ingenieurbüro Daniel Bolender
- 0 176 – 37 40 48 00
- info@kues-pruefstelle-oeschelbronn.de
Prüfstelle Öschelbronn
Am Ziegelbaum 2
75223 Öschelbronn
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